WWas ist die NoVa-Steuer?
The standard consumption tax (NoVA) is a one-time tax that is payable, among other things, on the purchase or first-time registration of passenger cars (class M1) in <a class="cc-exclude" href="https://www.caronsale.com/at/">Austria.</a>
Bemessungsgrundlage:
In Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs (Erwerb von Neufahrzeugen oder von Gebrauchtfahrzeugen durch Unternehmer) bemisst sich die NoVA anhand des Entgelts (Kaufpreis). Bemessungsgrundlage für die NoVA ist somit der Kaufpreis des Kraftfahrzeuges inkl. Sonderausstattungen (z.B. Airbag, Klimaanlage, Navigationssystem, Einparkhilfe, usw.) und mitgeliefertes Zubehör (z.B. Autoradio). Die Umsatzsteuer ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der NoVA, § 5 Abs. 2 S. 1 NoVAG 1991.
Anzuwendender Steuersatz:
- Die NoVA ist anhand der Rechtslage zu berechnen, die im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung in Kraft steht
- Handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein KfZ aus einem anderen Mitgliedstaat der EU und war dieses bereits in dem anderen Mitgliedstaat zum Verkehr zugelassen, so ist die NoVa anhand der Rechtslage zu berechnen, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung in Österreich anzuwenden gewesen wäre
- Liegt ein Abzugsbetrag und/oder ein Bonus/Malus (z.B für die Höhe der CO2-Emissionen) vor, ist dieser bei der Berechnung der Wertentwicklung des KfZ zu berücksichtigen
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Worauf muss ich als österreichischer Händler bei einem Fahrzeugimport achten?
Fahrzeugerwerb aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Bei einem Fahrzeugerwerb aus einem EU-Mitgliedstaat muss grundsätzlich zwischen Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen unterschieden werden:
- Wird ein Neufahrzeug erworben und nach Österreich eingeführt, liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, § 1 Z 2 NoVAG 1991. Außerdem muss in diesen Fällen jedenfalls in Österreich die Umsatzsteuer in Höhe von 20 Prozent entrichtet werden
- Wird ein Gebrauchtfahrzeug erworben und nach Österreich eingeführt, liegt nur dann ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, wenn es sich sowohl beim Verkäufer als auch beim Erwerber um einen Unternehmer handelt. Die Beförderung oder Versendung des Kraftfahrzeuges in das Inland kann entweder durch den Verkäufer oder durch den Erwerber erfolgen
Export eines Kraftfahrzeuges aus Österreich
- Händlerinnen/Händler von Fahrzeugen, die ein mit der NOVA belastetes Kfz nachweislich ins Ausland verbringen bzw. liefern, können binnen fünf Jahren beim zuständigen Finanzamt die anteilige Rückvergütung der NOVA beantragen, § 12a Abs. 1 NoVAG 1991. Voraussetzung ist u.a. die Sperre in der Genehmigungsdatenbank zum Zeitpunkt des Antrages und dass das Fahrzeug nicht mehr im Inland zum Verkehr zugelassen ist